Umsetzung Verfassungsartikel Pflege

Die Initiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) wurde im November 2021 angenommen. Gemäss dem neuen Verfassungsartikel 117b müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Die Kantone und die GDK bieten Hand für eine rasche Umsetzung und für sinnvolle Lösungen.

Die Initiative wird in zwei Etappen umgesetzt.

Erste Etappe

Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeausbildungen auf Tertiärstufe und die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Elementen:

  • Beiträge der Kantone an die Betriebe zur Förderung der praktischen Ausbildung und eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
  • Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und eine finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund;
  • Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF über Beiträge der Kantone an die HF und des Bundes an die Kantone; eine Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege an den FH über Beiträge des Bundes an die FH.

Insgesamt soll die Ausbildung gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Mit 8 Millionen Franken für vier Jahre soll der Bund zudem Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.

Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Dezember 2022 verabschiedet. Der Bund erarbeitet derzeit das Verordnungsrecht. Das Gesetz und die Verordnungen sollen Mitte 2024 in Kraft treten. Teilweise müssen die Rechtsgrundlagen in den Kantonen für die Finanzierung geschaffen oder angepasst werden. Die Kantone haben die nötigen Projektstrukturen gebildet und Umsetzungsstrategien erarbeitet.

Die Übersichtsliste (PDF, 523 KB) gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzung in den Kantonen und zu den bereits umgesetzten Massnahmen im Bereich der Ausbildung.

Zweite Etappe

Im Januar 2023 hat der Bundesrat erste Vorschläge zum Inhalt der zweiten Etappe verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung in der Pflege zu verbessern. Im Frühling 2024 soll die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Revision des Gesundheitsberufegesetzes eröffnet werden.

Einige Kantone und Betriebe haben unabhängig vom geplanten Bundesgesetz bereits Massnahmen zur Entlastung des Personals ergriffen oder planen solche. Hier geht's zur Übersicht. (PDF, 315 KB)

Rolle der Kantone und der GDK

Den Kantonen kommt bei der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege eine Schlüsselrolle zu. Für die Umsetzung der ersten Etappe sind sie gefordert, zusammen mit den Leistungserbringern und mit den Bildungsanbietern Massnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung und der Studierenden sowie zur Erhöhung der Studienplätze auszuarbeiten. Die Rolle des Bundes beschränkt sich auf die finanzielle Unterstützung der kantonalen Massnahmen.

Die GDK versteht sich als Informations- und Austauschplattform. Sie vermittelt zwischen den gesetzgeberischen Arbeiten auf Bundesebene und den Bedürfnissen der Kantone und sie bietet den Kantonen Hilfestellungen bei Umsetzungsfragen.

GDK, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen sich auf gemeinsame Grundsätze

Die GDK, die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) haben eine Gemeinsame Erklärung (PDF, 528 KB) zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur aktuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Tarifpartner und den Bund.

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