Qualität

Dem Schweizer Gesundheitswesen wird grundsätzlich eine hohe Qualität zugesprochen. Dennoch besteht weitgehend Konsens unter den Akteurinnen und Akteuren, dass Qualitätsverbesserungen möglich und notwendig sind. Das Thema «Qualität» hat an Gewicht gewonnen, nicht zuletzt aufgrund der 2021 in Kraft getretenen KVG-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit».

Neben dem Bund, den Leistungserbringern, den Versicherern und den Patientinnen und Patienten sind auch die Kantone gefordert, ihren Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten. Die GDK hat ein Positionspapier (PDF, 719 KB) erarbeitet, in dem sie verschiedene Qualitätsthemen beurteilt und die Prioritäten aus der Sicht der Kantone benennt.

Mit der im Juni 2019 durch die eidgenössischen Räte verabschiedeten Vorlage «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» sind am 1. April 2021 weitere wichtige Bestimmungen zur Qualitätsentwicklung in der Schweiz in Kraft getreten.

Gemäss Art. 58 KVG legt der Bundesrat alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung fest. Die Vierjahresziele sollen sich dabei auf eine nationale Qualitätsstrategie abstützen. Der GDK-Vorstand hat sich im August 2021 (Stellungnahme) (PDF, 375 KB) und im August 2023 (Stellungnahme (PDF, 385 KB)) zu den Entwürfen der Qualitätsstrategie und den jeweiligen Vierjahreszielen geäussert.

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