Krankenversicherung

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) befasst sich mit Vollzugs- und Finanzierungsfragen der Krankenversicherung. Sie erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen und bringt sich mit einer konsolidierten Haltung der Kantone in die Diskussionen ein. Aktuell setzt sich die GDK beispielsweise dafür ein, dass die Vorlage für eine einheitliche Finanzierung (EFAS) auch die KVG-Pflegeleistungen umfasst.

Die Kantone regeln die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung. Die GDK stellt eine Übersicht über die verschiedenen kantonalen Prämienverbilligungssysteme zur Verfügung. Ausserdem finanzieren die Kantone einen Teil der Forderungen aus unbezahlten Prämien. In beiden Bereichen führen die Kantone mit den Krankenversicherern einen elektronischen Datenaustausch. Die GDK leitet zusammen mit santésuisse die Steuergremien.

Die Kantone genehmigen die Tarife für die Abgeltung von medizinischen Leistungen in ihrem Kanton oder legen sie fest. Die GDK führt zu den kantonalen Spitaltarifen und zu den kantonalen Taxpunktwerten eine aktuelle Übersichtsliste.

EFAS: Die Position der GDK

Mehr erfahren zu EFAS

Kantonale Taxpunktwerte TARMED

Übersichtsliste (PDF, 89 KB)

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